1. Geltungsbereich & Strategische Partnerschaft
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden das rechtliche Fundament für sämtliche Beratungsleistungen, Systemanalysen und Architektur-Deployments der Ruhepol Consulting Group. Durch die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen oder die Bestätigung eines Projektplans erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen als exklusive Vertragsgrundlage an. Abweichende Protokolle des Kunden werden nicht Teil des Systems, sofern keine explizite schriftliche Freigabe durch unsere Geschäftsführung vorliegt.
2. Leistungsspektrum & Bereitstellung
Ruhepol erbringt spezialisierte Leistungen in den Bereichen Prozess-Automatisierung, KI-Integration und strukturelle Skalierung. Der genaue Umfang der Architektur-Sitzungen und Deployment-Phasen ergibt sich aus dem jeweiligen Individualangebot. Wir schulden die fachgerechte Erbringung der Analyse- und Beratungsleistung nach aktuellem Stand der Technik (State-of-the-Art), jedoch keinen spezifischen wirtschaftlichen Erfolg, da dieser maßgeblich von der operativen Umsetzung durch den Kunden abhängt.
3. Vertragsschluss & System-Initialisierung
Ein rechtsverbindlicher Status (Vertragsschluss) tritt ein, sobald Ruhepol eine schriftliche Buchungsbestätigung oder eine digitale Annahme eines Angebots versendet. Wir behalten uns vor, Projekte abzulehnen, wenn eine technische Eignungsprüfung (Pre-Check) ergibt, dass die infrastrukturellen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Skalierung beim Kunden nicht gegeben sind.
4. Vergütung & Transaktionsbedingungen
Honoraransprüche sind nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Die Abrechnung erfolgt projektbezogen oder in Meilensteinen (Milestones). Eine Freischaltung von Systemkomponenten oder die Übergabe von Architektur-Blueprints erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang auf den Konten der Ruhepol Consulting Group. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5. Stornierung & Protokoll-Abbruch
Bei einem Rücktritt von fest gebuchten Beratungsprogrammen gelten aufgrund der exklusiven Ressourcenplanung folgende Kompensationen:
- • Bis 30 Tage vor Start: 15% Bearbeitungspauschale
- • 14 bis 29 Tage vor Start: 50% der Projektsumme
- • Unter 14 Tage vor Start: 90% der Projektsumme
6. Geistiges Eigentum (Copyrights)
Alle im Rahmen der Beratung entwickelten Frameworks, Code-Snippets, grafischen Modelle und Strategie-Manuals bleiben geistiges Eigentum von Ruhepol. Der Kunde erhält eine zeitlich unbegrenzte Nutzungslizenz für den internen Gebrauch. Eine Weitergabe an Dritte oder die kommerzielle Unterlizenzierung ist strengstens untersagt und wird systemisch verfolgt.
7. Haftungsausschluss & Risiko-Management
Ruhepol haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. Für die fehlerhafte Implementierung unserer Strategien durch externe IT-Dienstleister des Kunden übernehmen wir keine Haftung. Die Verantwortung für die finale Datensicherheit und Compliance (DSGVO) bei der Nutzung der von uns empfohlenen KI-Systeme verbleibt beim Auftraggeber.
8. Gerichtsstand & Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Architekturverhältnis ist der Sitz der Gesellschaft (Frankfurt am Main). Sollten Teile dieser Bedingungen ungültig sein, bleibt die Integrität des restlichen Regelwerks gewahrt (Salvatorische Klausel).